EHRENORDNUNG
Turn- und Sportverein Hollen von 1926 e.V.
Die Ehrung von Mitgliedern umfasst folgende Formen:
- Ernennung zum Ehrenvorsitzenden
- Ernennung zum Ehrenvorstandsmitglied
- Ernennung zum Ehrenmitglied
- Verleihung der Vereinsnadel mit Silberkranz
- Verleihung der Vereinsnadel mit Goldkranz
- Verleihung einer Ehrenurkunde
- Verleihung der Verdienstmedaille
- Verleihung einer Ehrengabe
Die jeweilige Ehrung ist vom Vorstand mehrheitlich zu beschließen!
§ 1
Ernennung zum Ehrenvorsitzenden
Zum Ehrenvorsitzenden kann ernannt werden, wer eine mindestens 15-jährige Tätigkeit als Vereinsvorsitzender wahrgenommen hat und aus dem Vorstand ausscheidet. Die Ernennung erfolgt auf Vorschlag und Beschluss des Vorstandes mit der Aushändigung einer entsprechenden Urkunde.
Der Ehrenvorsitzende ist berechtigt an den Vorstandssitzungen teilzunehmen.
§ 2
Ernennung zum Ehrenvorstandsmitglied
Zum Ehrenvorstandsmitglied kann ernannt werden, wer eine mindestens 20-jährige Vorstandstätigkeit ausgeübt hat und aus dem Vorstand ausscheidet. Die Ernennung erfolgt auf Vorschlag und Beschluss des Vorstandes mit der Aushändigung einer entsprechenden Urkunde.
§ 3
Ernennung zum Ehrenmitglied
Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden, wer als Mitglied das 70. Lebensjahr, verbunden mit einer ununterbrochenen Mitgliedschaft von mindestens 25 Jahren, vollendet hat. Die Ernennung erfolgt auf Vorschlag und Beschluss des Vorstandes mit der Aushändigung einer entsprechenden Urkunde.
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei!
§ 4
Verleihung der Vereinsnadel mit Silberkranz
Die Vereinsnadel mit Silberkranz erhält auf Vorschlag und Beschluss des Vorstandes, wer mindestens 25 Jahre ununterbrochen Mitglied des Vereins ist.
Die Verleihung erfolgt im Rahmen der Jahreshauptversammlung.
§ 5
Verleihung der Vereinsnadel mit Goldkranz
Die Vereinsnadel mit Goldkranz erhält auf Vorschlag und Beschluss des Vorstandes, wer mindestens 40 Jahre ununterbrochen Mitglied des Vereins ist.
Die Verleihung erfolgt im Rahmen der Jahreshauptversammlung.
§ 6
Verleihung einer Ehrenurkunde
Die Ehrenurkunde für 50- jährige Vereinstreue erhält auf Beschluss des Vorstandes, wer mindestens 50 Jahre ununterbrochen Mitglied des Vereins ist.
Die Verleihung erfolgt im Rahmen der Jahreshauptversammlung.
§ 7
Verleihung einer Ehrenurkunde
Die Ehrenurkunde und eine Ehrengabe für 60- jährige Vereinstreue erhält auf Beschluss des Vorstandes, wer mindestens 60 Jahre ununterbrochen Mitglied des Vereins ist.
Die Verleihung erfolgt im Rahmen der Jahreshauptversammlung.
§ 8
Verleihung der Verdienstmedaille
Die Verdienstmedaille für besondere sportliche Erfolge wird in den Stufen Bronze, Silber und Gold verliehen. Die jeweils höhere Stufe kann nur erhalten, wer bereits die niedrigere Stufe besitzt. Vorschlagsberechtigt sind alle Mitglieder. Über die Verleihung beschließt der Vorstand. Die Verleihung erfolgt im Rahmen der Jahreshauptversammlung oder bei einem anderen Anlass.
§ 9
Verleihung einer Ehrengabe
Die Verleihung einer Ehrengabe erfolgt auf Vorschlag und Beschluss des Vorstandes. Der Vorstand befindet auch in jedem Einzelfall über die Art der Ehrengabe und die Form der Verleihung.
Beschlossen durch die Vorstandsversammlung am 16.02.2017